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   LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER   

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https://dejure.org/2006,25808
LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER (https://dejure.org/2006,25808)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER (https://dejure.org/2006,25808)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2006 - L 3 B 107/06 AS-ER (https://dejure.org/2006,25808)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um den Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; Sicherung der Entscheidungsfähigkeit des Hauptsacheverfahrens vor einer zeitüberholenden Entwicklung als Zweck der Regelungsanordnung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 13/05

    Pfändbarkeit von Bezügen von Pflegeeltern

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Dem stehe auch nicht der Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Oktober 2005 (Az. VII ZB 13/05) entgegen, wonach ein vom Träger der Jugendhilfe als Teil des Pflegegeldes an die Pflegeeltern für ein in deren Haushalt aufgenommenes Kind ausgezahlter Anerkennungsbetrag gemäß § 850 a (ZPO) unpfändbar ist.
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Seine Auffassung werde bestätigt durch die unterhaltsrechtliche Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18. April 1984 , NJW 1984, S. 2355 ff., 2356), derzufolge der Erziehungsbeitrag als den Unterhaltsanspruch des Unterhaltsberechtigten minderndes Einkommen berücksichtigt werden kann.
  • LSG Sachsen, 15.09.2005 - L 3 B 44/05 AS-ER

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (Alg II); Existenzsichernder

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Diese Beiträge sind in voller Höhe abzuziehen; denn die Pauschale des § 3 Ziff. 1 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeldverordnung (AlgII-V) gilt nicht für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen, zu denen nach dem Willen des Gesetzgebers gerade die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gehören soll (Hauck/Noftz, aaO., § 11, Rz. 140f. s. auch Beschluss des Senats vom 15.09.2005- L 3 B 44/05 AS-ER).
  • SG Aurich, 24.02.2005 - S 25 AS 6/05

    Anrechnung von Kindergeld für ein Pflegekind als Einkommen der Pflegeperson;

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Mit dem Hintergrund des in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII verwendeten Begriffs der Kosten der Erziehung setzten sich weder der Beschluss des SG Aurich vom 24. Februar 2005 - S 25 AS 6/05 ER - noch der des SG Leipzig 8. September 2005 - S 16 AS 236/05 ER - Ju-ris- auseinander, so dass diese schon deswegen nicht überzeugend seien.
  • SG Leipzig, 18.07.2005 - S 16 AS 236/05

    Streit um die Höhe von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Mit dem Hintergrund des in § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII verwendeten Begriffs der Kosten der Erziehung setzten sich weder der Beschluss des SG Aurich vom 24. Februar 2005 - S 25 AS 6/05 ER - noch der des SG Leipzig 8. September 2005 - S 16 AS 236/05 ER - Ju-ris- auseinander, so dass diese schon deswegen nicht überzeugend seien.
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Auch wenn mit dem In-Kraft-Treten des SGB II insofern lediglich eine so genannte "unechte Rückwirkung" geschaffen wurde, weil die Normen auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirken (u.a. BVerfGE 101, 239, 263; 72, 141/142), sollte die Normierung des Zuschlages zu einer Erleichterung des Übergangs bei eventuell geschaffenen Vertrauenspositionen führen.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Auch wenn mit dem In-Kraft-Treten des SGB II insofern lediglich eine so genannte "unechte Rückwirkung" geschaffen wurde, weil die Normen auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte einwirken (u.a. BVerfGE 101, 239, 263; 72, 141/142), sollte die Normierung des Zuschlages zu einer Erleichterung des Übergangs bei eventuell geschaffenen Vertrauenspositionen führen.
  • LSG Sachsen, 20.07.2006 - L 3 AS 3/05

    Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    bb) Hinzu kommt noch ein Zuschlag gem. § 24 SGB II. Dieser ist nach Auffassung des Senats Teil des Bedarfs und setzt nicht einen zahlbaren (Grund-) Anspruch auf AlgII voraus (s. Urteil des Senats vom 20.07.2006 - L 3 AS 3/05 - noch nicht veröffentlicht).
  • LSG Sachsen, 30.03.2006 - L 3 AS 18/05

    Zuschlag bei der Beziehung von Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Hierbei ist der Summe aus Alg- und Wohngeld-Betrag (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) lediglich der auf den Bf zu 1 entfallende Anteil des (Grund-)Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft gegenüber zu stellen, wie der Senat bereits mit Urteil vom 30.03.2006 - L 3 AS 18/05 - entschieden hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2006 - L 7 AS 33/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 28.07.2006 - L 3 B 107/06 AS-ER
    Dies ist zunächst die Summe des Einkommens der Bf zu 1 und 2. Diesen sind das Kindergeld für D.F. i. H. v. EUR 154 (insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss auf S. 8, 3. Abs. Bezug genommen, § 153 Abs. 2 SGG analog) und die Teile des Kindergeldes der Pflegekinder R.K. und T. R., die nicht bereits auf das Pflegegeld angerechnet wurden (jeweils EUR 179./. EUR 38, 50, mithin EUR 140.50), als Einkommen zuzurechnen (hinsichtlich der Anrechnung des Kindergeldes für die Pflegekinder wird auf die zutreffenden Ausführungen im angefochtenen Beschluss, S. 11, 3. und 4. Absatz, Bezug genommen, § 153 Abs. 2 SGG analog, sowie auf den Beschluss des LSG Niedersachsen - Bremen vom 15.02.06- L 7 AS 33/05 ER, dessen Erwägungen sich der Senat nach eigener Prüfung anschließt).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.01.2006 - L 8 AS 4627/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Pflegegeld

  • LSG Hamburg, 16.05.2006 - L 5 B 136/05

    Einkommensberücksichtigung beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2006 - L 8 AS 2/05
  • BSG, 31.10.2007 - B 14/11b AS 5/07 R

    Arbeitslosengeld II - befristeter Zuschlag nach Arbeitslosengeldbezug - mehrere

    Auch der Auffassung, nach der der Alg-Anspruch des Einzelnen nur dem auf den betreffenden Hilfebedürftigen entfallende individuelle Anteil des Alg II gegenübergestellt werden soll, kann nicht gefolgt werden (vgl Sächsisches LSG Urteil vom 30. März 2006 - L 3 AS 18/05, beim BSG anhängig unter B 11b AS 23/06 R, sowie Urteil vom 20. Juli 2006 - L 3 AS 3/05, beim BSG anhängig unter B 11b AS 45/06 R; Beschluss vom 28. Juli 2006 - L 3 B 107/06 AS-ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.10.2006 - L 19 B 503/06

    Im Pflegegeld enthaltener Erziehungsbeitrag als Einkommen nach § 11 SGB 2

    Das Sächsische LSG ist dem in seinem Beschluss vom 28. Juli 2006 (- L 3 B 107/06 AS-ER -) im Ergebnis und in der Begründung gefolgt und hat ergänzend ausgeführt, mit den Leistungen nach § 39 SGB VIII werde erreicht, dass die Pflegeperson dem Pflegekind den gleichen Lebensstandard bieten könne, der in mittleren Einkommensschichten herrsche.
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